Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

 

 

der Firma Habermann Werbung

Der Werbemann

Am Kreuzweiher 1

96135 Stegaurach                                                                                                                            Stand  01/2019

 

 

Lieferung

 

ab Druckerei auf günstigstem Wege durch die gängigen Paketdienste oder Speditionen. Die genannten Lieferzeiten gelten für eine normale Abwicklung. Für die nach der Auftragsbestätigung erfolgten Änderungen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend dem erforderlichen Zeitaufwand. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind nicht möglich.

 

 

Zahlung

 

14 Tage rein netto. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht der Vorkasse mit 3% Skonto oder der Lieferung per Nachnahme vor. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in banküblicher Höhe.

 

 

Info

 

Geringe Artikeländerungen und Farbabweichungen behalten wir uns aus fertigungstechnischen Gründen vor. Leichte Farbunterschiede zwischen den Abbildungen und den Originalartikeln sind möglich, sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge bei Sonderanfertigungen und Aufträgen mit Werbeanbringung.

 

 

Preise

 

Die angegebenen Preise sind unverbindliche Angebotspreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Mängelrüge

 

Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingereicht werden. Bei berechtigter Reklamation bessern wir unentgeltlich entweder die beanstandeten Teile nach oder liefern mangelfreie Ware. Gutschriften werden nur dann erteilt, wenn uns eine Ersatzlieferung nicht möglich ist. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer Zustimmung. Alle sonstigen Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich Bamberg. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Teile des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt, sofern und soweit sich aus §306 Abs. 2 BGB nicht ein anderes ergibt.